Inhalt und Aufbau

Inhalt und Aufbau

Das Instrument „ZiVI-Extremismus – digital“ umfasst 33 Risikofaktoren und 17 Schutzfaktoren (50 sogenannte Items). Diese Faktoren zeigen eine hohe Relevanz im Zusammenhang mit Radikalisierung und Deradikalisierung. Sie werden anhand einer fünfstufigen Skala von „nicht vorhanden“ bis „sehr stark vorhanden“ von der Beratungsfachkraft eingeschätzt.

Anhand dieser Einschätzung lassen sich Entwicklungsbereiche für eine Person, die sich (mutmaßlich) radikalisiert hat, identifizieren und priorisieren. Zudem können auch potentielle Selbst- oder Fremdgefährdungssituationen auf diese Weise eingeschätzt werden. In Fällen, in denen kein Kontakt zur Indexperson besteht, können Informationen von Angehörigen oder Personen aus dem nahen Umfeld Grundlage für die Einschätzung sein.

Gruppiert sind die Risiko- und Schutzfaktoren in fünf Kategorien:

Bestimmte Risikofaktoren sind bei hoher Ausprägung sogenannte Akut-Faktoren. In diesen Fällen verweist die Dokumentation auf einen sofortigen Handlungsbedarf (z.B. bei Suizidalität).

Für die Interpretation der Einschätzungen ist bedeutsam, dass das Vorhandensein eines einzelnen Risikofaktors nur wenig Aussagekraft hat, sondern das Zusammenspiel verschiedener Risiko- und Schutzfaktoren und deren Ausprägungsintensität.

„ZiVI-Extremismus – digital“

  • bildet die Faktoren übersichtlich in Diagrammen ab,
  • nimmt Auswertungen für die Schwerpunktsetzung in der Beratung vor,
  • kann den aktuellen Beratungsbedarf eines Falles abbilden (Querschnittauswertung),
  • einen Beratungsverlauf darstellen (Längsschnittauswertung),
  • Basis-/Stammdaten anzeigen und statistisch auswerten,
  • einen Fokus auf einzelne Beratungsbedarfe setzen,
  • eine Grundlage für die Analyse von Gefährdungssituationen bilden,
  • eine umfassende digitale Falldokumentation (Fallakte) ermöglichen.

Durch die Verwendung des Instruments können Einschätzungen der Fachkräfte insgesamt nachvollziehbar dokumentiert und begründbar dargestellt werden. In Ausnahmesituationen, wie z. B. bei Gerichtsverfahren oder in (drohenden) Gefahrensituationen, unterstützt „ZiVI-Extremismus-digital“ die Fallanalyse.

Das Instrument „ZiVI-Extremismus – digital“ umfasst 33 Risikofaktoren und 17 Schutzfaktoren (50 sogenannte Items). Diese Faktoren zeigen eine hohe Relevanz im Zusammenhang mit Radikalisierung und Deradikalisierung. Sie werden anhand einer fünfstufigen Skala von „nicht vorhanden“ bis „sehr stark vorhanden“ von der Beratungsfachkraft eingeschätzt.

Anhand dieser Einschätzung lassen sich Entwicklungsbereiche für eine Person, die sich (mutmaßlich) radikalisiert hat, identifizieren und priorisieren. Zudem können auch potentielle Selbst- oder Fremdgefährdungssituationen auf diese Weise eingeschätzt werden. In Fällen, in denen kein Kontakt zur Indexperson besteht, können Informationen von Angehörigen oder Personen aus dem nahen Umfeld Grundlage für die Einschätzung sein.

Gruppiert sind die Risiko- und Schutzfaktoren in fünf Kategorien:

Bestimmte Risikofaktoren sind bei hoher Ausprägung sogenannte Akut-Faktoren. In diesen Fällen verweist die Dokumentation auf einen sofortigen Handlungsbedarf (z.B. bei Suizidalität).

Für die Interpretation der Einschätzungen ist bedeutsam, dass das Vorhandensein eines einzelnen Risikofaktors nur wenig Aussagekraft hat, sondern das Zusammenspiel verschiedener Risiko- und Schutzfaktoren und deren Ausprägungsintensität.

„ZiVI-Extremismus – digital“

    • bildet die Faktoren übersichtlich in Diagrammen ab,
    • nimmt Auswertungen für die Schwerpunktsetzung in der Beratung vor,
    • kann den aktuellen Beratungsbedarf eines Falles abbilden (Querschnittauswertung),
    • einen Beratungsverlauf darstellen (Längsschnittauswertung),
    • Basis-/Stammdaten anzeigen und statistisch auswerten,
    • einen Fokus auf einzelne Beratungsbedarfe setzen,
    • eine Grundlage für die Analyse von Gefährdungssituationen bilden,
    • eine umfassende digitale Falldokumentation (Fallakte) ermöglichen.

Durch die Verwendung des Instruments können Einschätzungen der Fachkräfte insgesamt nachvollziehbar dokumentiert und begründbar dargestellt werden. In Ausnahmesituationen, wie z. B. bei Gerichtsverfahren oder in (drohenden) Gefahrensituationen, unterstützt „ZiVI-Extremismus-digital“ die Fallanalyse.